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Steuern für Vermietende 6 Min. Lesezeit

Mischnutzung: Werbungskosten bei Eigennutzung und Vermietung aufteilen

Wohnst du selbst in einem Teil des Hauses, zählt für die Werbungskosten nur der vermietete Flächenanteil, aufgeteilt nach Quadratmetern.

Aufteilung nach Fläche

Gemeinschaftliche Kosten werden nach dem Verhältnis der Wohnflächen aufgeteilt, nicht nach der Anzahl der Wohnungen. Direkt zurechenbare Kosten der vermieteten Einheit sind voll abziehbar.

Rechtsgrundlage

§ 9 EStG; H 21.2 EStH

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Stand 2026, ohne Gewähr. Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.