Alle Ratgeber
Steuern für Vermietende 8 Min. Lesezeit

AfA-Abschreibung: der Leitfaden zur Gebäude-Abschreibung für Vermietende

Was die Gebäude-AfA bringt, welche Sätze gelten und wie du die Bemessungsgrundlage richtig ermittelst, verständlich erklärt nach § 7 EStG.

Was du abschreiben darfst

Abgeschrieben wird nur der Gebäudeanteil deiner Anschaffungskosten, Grund und Boden nutzt sich nicht ab und bleibt außen vor. Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Makler) werden anteilig dem Gebäude zugeschlagen.

Die AfA-Sätze

Für vermietete Wohngebäude gelten typischerweise 2 % pro Jahr (Fertigstellung 1925–2022), 2,5 % (vor 1925) oder 3 % (Fertigstellung ab 2023).

Im Jahr der Anschaffung wird die AfA monatsgenau (pro rata temporis) angesetzt.

Beispiel: 300.000 € Gebäudeanteil × 2 % = 6.000 € AfA pro Jahr. Den genauen Plan kannst du mit dem AfA-Rechner ermitteln.

Rechtsgrundlage

§ 7 Abs. 4 EStG

Passendes Tool: AfA-Rechner

Gebäude-Abschreibung für die Anlage V berechnen.

Zum Rechner

Steuer richtig machen, automatisch

Rentaru erfasst Belege, überwacht Fristen und bereitet die Anlage V vor.

Auf Warteliste setzen

Stand 2026, ohne Gewähr. Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.