Was du abschreiben darfst
Abgeschrieben wird nur der Gebäudeanteil deiner Anschaffungskosten, Grund und Boden nutzt sich nicht ab und bleibt außen vor. Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Makler) werden anteilig dem Gebäude zugeschlagen.
Die AfA-Sätze
Für vermietete Wohngebäude gelten typischerweise 2 % pro Jahr (Fertigstellung 1925–2022), 2,5 % (vor 1925) oder 3 % (Fertigstellung ab 2023).
Im Jahr der Anschaffung wird die AfA monatsgenau (pro rata temporis) angesetzt.
Beispiel: 300.000 € Gebäudeanteil × 2 % = 6.000 € AfA pro Jahr. Den genauen Plan kannst du mit dem AfA-Rechner ermitteln.