Die gesetzliche Staffel
Für Vermietende verlängert sich die Frist mit der Mietdauer: 3 Monate (bis 5 Jahre), 6 Monate (5 bis 8 Jahre) und 9 Monate (über 8 Jahre). Für Mieter gilt grundsätzlich konstant 3 Monate.
Eine ordentliche Kündigung durch Vermietende setzt zusätzlich ein berechtigtes Interesse voraus (z. B. Eigenbedarf).