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Mietrecht praktisch 6 Min. Lesezeit

Kappungsgrenze 15 % vs. 20 %: wie stark du die Miete erhöhen darfst

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und gedeckelt durch die Kappungsgrenze: 15 % in angespannten Märkten, sonst 20 % in drei Jahren.

Zwei Deckel gleichzeitig

Eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ist nur möglich, solange die Kappungsgrenze nicht überschritten wird: höchstens 20 % in drei Jahren, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt nur 15 %.

Zusätzlich gilt die Sperrfrist von 15 Monaten nach Mietbeginn oder der letzten Erhöhung.

Rechtsgrundlage

§ 558 Abs. 3 BGB

Passendes Tool: Mieterhöhungs-Rechner

Maximale Mieterhöhung mit Kappungsgrenze berechnen.

Zum Rechner

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Stand 2026, ohne Gewähr. Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.