Zwei Deckel gleichzeitig
Eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ist nur möglich, solange die Kappungsgrenze nicht überschritten wird: höchstens 20 % in drei Jahren, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt nur 15 %.
Zusätzlich gilt die Sperrfrist von 15 Monaten nach Mietbeginn oder der letzten Erhöhung.