Fremdvergleich ist Pflicht
Mietverträge mit Angehörigen werden steuerlich nur anerkannt, wenn sie wie unter Fremden vereinbart und tatsächlich durchgeführt werden, klare Miethöhe, regelmäßige Zahlung, marktübliche Kaution.
Die Mietschwellen
Liegt die vereinbarte Miete bei mindestens 50 % der ortsüblichen Miete, ist eine Totalüberschuss-Prüfung nötig; ab den maßgeblichen Schwellen bleibt der volle Werbungskostenabzug erhalten. Unter der unteren Grenze wird anteilig gekürzt.